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Le Dorier, naturistenclub in de Loire

Hausordnung


INNENORDNUNG

I. - Allgemeine Bedingungen für alle Personen, die auf dem Campingplatz verweilen (Mitglieder, Passagiere, Besucher)

• Zulassungs- und Aufenthaltsbedingungen
Um auf einem Campingplatz zugelassen zu werden, muss man vom Verwalter oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Letzterer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf dem Campingplatz sowie für die Einhaltung dieser Innenordnung zu sorgen.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Akzeptanz der Bestimmungen dieser Innenordnung und die Verpflichtung zu ihrer Einhaltung voraus.
Niemand darf auf dem Campingplatz einen festen Wohnsitz wählen.

2. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, werden nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern zugelassen.
Gemäß Artikel R. 611-35 des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (Code über den Eintritt und Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) ist der Verwalter verpflichtet, von einem ausländischen Kunden bei seiner Ankunft ein polizeiliches Meldeformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Dieses Formular muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
1° Name und Vornamen
2° Geburtsdatum und -ort
3° Staatsangehörigkeit
4° Gewöhnlicher Aufenthalt.
Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular eines der Elternteile vermerkt werden.

3. Installation
Die Campingausstattung und das dazugehörige Material müssen gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters am vorgesehenen Platz aufgestellt werden.

4. Empfangsbüro
Geöffnet von Mitte Juni bis Ende August.
Im Empfangsbüro finden die Gäste alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, zu Einkaufsmöglichkeiten, Sporteinrichtungen, touristischen Sehenswürdigkeiten in der Umgebung sowie zu verschiedenen nützlichen Adressen.

5. Aushänge
Diese Innenordnung ist am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird jedem Gast auf Wunsch ausgehändigt.
Die Preise für verschiedene Dienstleistungen werden den Gästen gemäß den Bestimmungen des Ministers für Verbraucherschutz mitgeteilt und sind im Empfangsbüro einsehbar.

6. Abreisemodalitäten
Gäste werden gebeten, das Empfangsbüro am Vorabend ihrer Abreise zu informieren. Gäste, die beabsichtigen, vor der Öffnung des Empfangsbüros abzureisen, müssen spätestens am Vorabend die Zahlung für ihren Aufenthalt leisten.

7. Lärm und Ruhe
Gäste werden gebeten, jeglichen Lärm und Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.
Geräte, die Lärm verursachen, müssen entsprechend eingestellt werden. Türen und Kofferräume sind so leise wie möglich zu schließen.
Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz gelassen werden, auch nicht in einem verschlossenen Raum, und ihre Besitzer sind zivilrechtlich für sie verantwortlich. Die Besitzer müssen sicherstellen, dass ihre Hunde die Nachbarn nicht mit unangemessenem Gebell stören.
Transistoren sind auf dem Campingplatz erlaubt, müssen jedoch diskret sein und sind von 22 Uhr bis 9 Uhr sowie in der Nähe des Schwimmbads verboten.

Kinder bis 12 Jahre müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Sie dürfen keine Störungen oder Schäden verursachen.

8. Besucher
Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter dürfen Besucher unter der Verantwortung der Gäste, die sie empfangen, auf den Campingplatz zugelassen werden.
Der Gast kann Besucher an der Rezeption empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen des Campingplatzes stehen den Besuchern zur Verfügung. Die Nutzung dieser Einrichtungen kann jedoch kostenpflichtig sein, entsprechend einem Tarif, der am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro angezeigt wird.
Besucher müssen sich an die Innenordnung halten, insbesondere in Bezug auf das Nacktsein. Verstöße führen zu sofortiger Ausschließung.
Besucherfahrzeuge sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

9. Fahrzeugverkehr und Parken
Unabhängig von der Saison müssen Fahrzeuge auf den Parkplätzen abgestellt werden und dürfen nicht im FKK-Bereich des Platzes fahren.

Caravans, die sich unterhalb des Schwimmbads befinden, dürfen bei echter Notwendigkeit und nach Zustimmung des Clubpräsidenten auf dem Platz stehen, jedoch nur am vorgesehenen Stellplatz.
Der Verkehr ist von 8 Uhr bis 22 Uhr von Mitte Juni bis Ende August gestattet. Fahrzeuge müssen im Schritttempo fahren.

10. Zustand und Aussehen der Einrichtungen
Jeder ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene oder das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der sanitären Anlagen, beeinträchtigen könnten.
Es wird gebeten, Wasser nicht zu verschwenden (Wasserhähne gut schließen).
Es ist verboten, Abwasser auf dem Boden oder in den Kanälen zu entsorgen.
Die verschiedenen Wasserstellen auf dem Campingplatz dürfen nur zum Entnehmen von Wasser genutzt werden; das Waschen von Ausrüstungen, Wäsche oder Geschirr ist dort verboten. Es dürfen keine Reinigungsmittel an diesen Wasserstellen verwendet werden.
Gäste müssen Abwasser in den dafür vorgesehenen Anlagen entsorgen.
Haushaltsabfälle, alle Arten von Abfällen und Papier müssen in den Mülltonnen entsorgt werden.
Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Becken strikt verboten.
Wäsche darf, wenn nötig, im Gemeinschaftstrockner aufgehängt werden. Bis 10 Uhr ist es in der Nähe der Unterkünfte erlaubt, solange es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es darf nie an Bäumen aufgehängt werden.
Pflanzungen und Blumenarrangements müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen oder Zweige zu schneiden.
Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzutrennen oder den Boden zu graben.
Jede Reparatur von Schäden an der Vegetation, Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes muss vom Verursacher getragen werden.
Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in dem Zustand hinterlassen werden, in dem der Gast ihn bei seiner Ankunft vorgefunden hat.

11. Sicherheit
a) Zugang
Nach jedem Ein- und Ausfahrten muss das Zugangstor zum Campingplatz ständig verschlossen bleiben.

b) Brandgefahr
Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist strengstens verboten.
Herdgeräte müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.
Es ist strengstens verboten, Öfen oder Grillgeräte bei starkem Wind oder Trockenheit zu benutzen, um das Brandrisiko zu vermeiden.
Das Rauchverbot in öffentlichen Bereichen muss eingehalten werden.
Im Falle eines Brandes ist sofort ein Mitglied des Verwaltungsrats, der Verwalter oder sein Vertreter zu benachrichtigen und den Anweisungen im Schilderhaus zu folgen. Feuerlöscher sind im Notfall zu benutzen.
Ein Erste-Hilfe-Set befindet sich im Home.

c) Diebstahl
Der Camper bleibt für seine eigene Ausrüstung verantwortlich und muss verdächtige Personen einem Mitglied des Verwaltungsrats melden. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um ihre Ausrüstungen zu schützen.

d) Haustiere
Haustiere müssen an der Leine geführt werden. Sie dürfen nicht frei auf dem Gelände herumlaufen.
Die Besitzer müssen den Kot ihrer Tiere aufheben.

12. Spiele
Keine gewalttätigen oder störenden Spiele dürfen in der Nähe der Einrichtungen organisiert werden.
Der Gemeinschaftsraum darf nicht für bewegungsintensive Spiele genutzt werden.
Kinder müssen stets unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen.

13. Regeln für das Schwimmbad
Obwohl Spielen erlaubt ist, ist es verboten, Personen ins Wasser zu schubsen, die Strände zu überfluten, zu rennen oder andere Personen ohne deren Wissen nass zu machen.
Kurz gesagt, alle gewalttätigen Spiele sind verboten.
Es ist verboten, alleine zu schwimmen. Auch ein guter Schwimmer kann einen Notfall erleiden.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder im Schwimmbad besonders zu beaufsichtigen und haften dafür.
Der Club und seine Verantwortlichen lehnen jede Verantwortung bei Missachtung dieser grundlegenden Regeln ab.
Es wird den Schwimmbadnutzern geraten, nicht ins Wasser zu gehen:

Nach einem langen Sonnenbad

Nach einer großen Mahlzeit

Nach intensivem körperlichen Aufwand

Jeder Schwimmer muss die grundlegenden Hygieneregeln beachten (durch das Tretbecken gehen, Dusche vor und nach dem Schwimmen, Barfuß (Schuhe verboten)).
Nur die vom Verwaltungsrat benannten Personen dürfen an den Einrichtungen und Geräten des Schwimmbads eingreifen.
Es ist verboten:

Lebensmittel und Getränke (außer Wasser) in den Schwimmbadbereich zu bringen.

Im Schwimmbad zu rauchen.

Tiere in den Schwimmbadbereich zu bringen.

14. Nutzung des Campingplatznamens
Es ist strengstens verboten, den Namen des Campingplatzes für jegliche Art der Kommunikation ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verwaltungsrats zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Werbung, Promotion, kommerzielle Zwecke oder andere öffentliche Kommunikationsmittel.
Jede Verletzung dieser Regel kann zu Sanktionen führen, einschließlich des Verbots des Zutritts zum Campingplatz und rechtlichen Schritten.
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Nutzung seines Namens je nach Art der Anfrage zu genehmigen oder abzulehnen.

15. Verstoß gegen die Innenordnung
Wenn ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Gäste stört oder gegen die Bestimmungen dieser Innenordnung verstößt, kann der Verwalter oder sein Vertreter diesen mündlich oder schriftlich auffordern, das störende Verhalten zu unterlassen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Innenordnung und nach einer Aufforderung des Verwalters, diese einzuhalten, kann der Vertrag gekündigt werden.
Bei strafrechtlichen Verstößen kann der Verwalter die Polizei hinzuziehen.

II. - Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder von Loisirs et Soleil

• Zulassungs- und Aufenthaltsbedingungen
Jede Person, die sich bewirbt, muss die erforderlichen Informationen zur Erstellung ihrer Akte bereitstellen.
Die Mitgliedschaft ist ausschließlich für Personen aus der Region Auvergne-Rhône-Alpes vorgesehen. Ausnahmefälle können jedoch vom Vorstand geprüft und genehmigt werden.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, über die Zulassung dieser Ausnahmeanträge auf Grundlage spezifischer Kriterien und der Bedürfnisse des Vereins zu entscheiden.
Das Mitglied muss den Vorstand anschließend über jede Änderung seiner persönlichen Situation informieren, damit seine Akte aktualisiert wird.
Jedes neue Mitglied muss:
 An einem "Entdeckertag" teilgenommen haben,
 Eine vorherige Genehmigung vom Vorstand erhalten haben, nachdem dessen Akte geprüft wurde,
 Den vollständigen Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.
Ein Zugangsrecht ist für jedes neue Mitglied erforderlich. Dieses wird mit dem ersten Beitrag bezahlt, dessen Betrag bei der Hauptversammlung festgelegt wird.

• Empfang neuer Mitglieder
Es liegt in der Verantwortung der Mitglieder des Vorstands, neue Mitglieder zu empfangen. Im Falle einer Abwesenheit des Vorstands müssen die Mitglieder selbst die Initiative zur Begrüßung ergreifen. Diese muss fair, höflich und freundlich sein.
Schnelle menschliche und freundschaftliche Kontakte sollten zwischen alten und neuen Mitgliedern entstehen.
Der Ethik-Ausschuss wird zur Begrüßung beitragen.

• Beziehungen zwischen den Mitgliedern
Obwohl es normal erscheint, dass sich Menschen nach gemeinsamer Affinität gruppieren, ist es strengstens verboten, Cliquen zu bilden, die Spaltung hervorrufen könnten. Es muss eine perfekte Kameradschaft zwischen allen Mitgliedern herrschen.

• Ausübung des Naturismus
Sobald es das Wetter zulässt, ist vollständige Nacktheit für alle und auf dem gesamten Gelände verpflichtend, mit Ausnahme der Parkplätze, wo es streng verboten ist.
Jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung kann Sanktionen nach sich ziehen, die nicht nur vom Vorstand des Vereins, sondern auch rechtliche Schritte nach sich ziehen können, wenn eine Beschwerde eingereicht wird.
Der Verein "Loisirs et Soleil" übernimmt keine Verantwortung für Personen, die diese Regel nicht einhalten.
Mitglieder, die ihre Kleidung am Pool bei sich haben möchten, sind eingeladen, sich in der Umkleidekabine umzuziehen.

• Besucher
Mitglieder, die das Gelände ihren Familienangehörigen oder Freunden zeigen möchten, die am Naturismus interessiert sind, müssen den Vorstand im Voraus informieren und sich an die geltenden finanziellen Regeln halten.
Besucher müssen sich an die Hausordnung halten, insbesondere an die Regeln zur Nacktheit. Jede Verstöße führen sofort zur Entfernung.
Jeder Minderjährige muss im Voraus eine Erlaubnis seiner Eltern vorlegen, es sei denn, er wird von diesen begleitet.
Der Besucher muss am vereinbarten Datum erscheinen und sich in Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds aufhalten.
Mitglieder anderer Naturistenvereine müssen ihren gültigen Mitgliedsausweis und Naturistenlizenz vorlegen und den Betrag bezahlen, der jedes Jahr vom Vorstand für jeden Besuch festgelegt wird. Ein Tagesticket für Vereinsmitglieder wird nicht angeboten; diese müssen die vollständige Jahresmitgliedschaft bezahlen. Besondere Fälle werden jedes Jahr vom Vorstand geprüft.

• Haustiere
Besitzer von Haustieren (Hunden, Katzen und Frettchen…) müssen jedes Jahr eine Kopie des Impfbescheins gegen Tollwut vorlegen.

• Gebühren
Die Gebühren werden nach Vorschlag des Vorstands von der Hauptversammlung genehmigt. Die Mitgliedsbeiträge können per Scheck, Mandat oder Urlaubsgutschein bezahlt werden.
Barzahlungen werden unter keinen Umständen akzeptiert, Schecks und Mandate sind an "LOISIRS et SOLEIL" in Saint-Étienne zu zahlen.
Der Beitrag für den Stellplatz muss bis zum 31. Januar bezahlt sein.
Die Mitgliedsbeiträge für "Mitglieder" müssen bis zum 31. März bezahlt werden.
Nach diesem Datum wird eine Erhöhung von 10% plus Mahngebühren angewendet. Die Zahlung des Zugangsrechts ist obligatorisch.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags berechtigt zur Kenntnisnahme der Nummer des Zugangstors, das am 1. April geändert wird und nicht geteilt werden darf.
Jeder Beitrag, der im Laufe des Jahres gezahlt wird, verliert seine Gültigkeit am 31. März des folgenden Jahres. Die Nutzung des Geländes ist nur nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich.
Mitglieder, deren Wohnwagen mehr als 15 Tage auf dem Parkplatz stehen, müssen einen monatlichen Beitrag zahlen, dessen Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird. Jeder angefangene Monat ist zu bezahlen.

• Umkleideraum
Ein gemeinsamer Umkleideraum steht Mitgliedern und Besuchern im Bungalow zur Verfügung. Daher kann jeder diesen Raum nutzen, um sich umzuziehen und seine Kleidung zu verstauen.
Der Verein ist nicht für Diebstähle verantwortlich, die auftreten können.

• Arbeiten – Wartung – Arbeitstage
Während der vom Verein organisierten Arbeitstage sind die Mitglieder durch die Versicherung der FFN abgedeckt. Aktivitäten außerhalb des Geländes sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Diese Tage sind ausschließlich der Wartung der Gemeinschaftsflächen gewidmet.
Nur Mitglieder des Vorstands und der Gelände-Kommission dürfen den Lkw fahren.

Im Allgemeinen wird von allen Mitgliedern erwartet, dass sie aktiv zur Wartung der Camping-Einrichtungen beitragen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Vereins zu fördern. Diese Beiträge umfassen unter anderem:

 Wartung des Geländes: Sorge für die Sauberkeit und den guten Zustand der Gemeinschaftsbereiche.
 Wartung des Pools: Unterstützung bei der Reinigung und Wartung des Pools.
 Verschiedene Arbeiten: Teilnahme an Arbeiten zur Verbesserung und Erhaltung der Infrastruktur des Campingplatzes.

Diese Aufgaben werden gerecht unter den Mitgliedern verteilt, abhängig von den Bedürfnissen und Fähigkeiten jedes Einzelnen. Zusammenarbeit und Engagement von allen sind entscheidend, um eine angenehme und funktionelle Umgebung für die gesamte Gemeinschaft zu gewährleisten.

In der Saison, von Mitte Juni bis Mitte September, um sicherzustellen, dass jeder seinen Platz und den umliegenden Raum pflegt, ist die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen von Montag bis Samstag von 9:30 bis 12:00 Uhr erlaubt und an Sonn- und Feiertagen verboten. Jeder Bewohner muss das ganze Jahr über seinen Platz und den umliegenden Raum pflegen, insbesondere während der Saison, in der das Gelände geöffnet ist.

Mitglieder der Gelände-Kommission sind nicht verpflichtet, die Plätze der Bewohner zu pflegen.

• Wohnwagen-Camping
Camping ist erlaubt, sofern die Zelte an Orten aufgestellt werden, die die Aktivitäten auf dem Gelände und die Zirkulation von Menschen und Besuchern nicht stören.
Das Parken von Wohnwagen darf nur mit Zustimmung des Vorstands und an den von ihm zugewiesenen Stellen erfolgen.
Die Plätze werden für das Jahr zugewiesen und stillschweigend verlängert.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, den Platz für gemeinsame Zwecke (Arbeiten, Störungen usw.) zurückzunehmen.
Der Verein kann nicht für Diebstahl oder Schäden an Zelten und Wohnwagen verantwortlich gemacht werden.
Die zugewiesenen Plätze sind niemals Eigentum des Nutzers, der verpflichtet ist, den entsprechenden Beitrag im Januar zu zahlen.
Ein Nachweis über die Versicherung des Wohnwagens muss jedes Jahr vorgelegt werden.
Jeder Bewohner, der seinen Beitrag nicht bis zum 31. März gezahlt hat, erhält vor dem 15. April einen eingeschriebenen Brief zur Zahlungserinnerung. Wenn keine Reaktion erfolgt, wird bis zum 15. Mai eine Mahnung verschickt, dass der Wohnwagen ab dem 30. Mai auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt wird.
Besondere Fälle können vom Vorstand geprüft werden.
Der den Mitgliedern zur Verfügung gestellte Platz darf nur für Erholungszwecke genutzt werden. Das Mitglied darf dort keinen ständigen Wohnsitz haben.
Die Plätze dürfen nicht umzäunt oder als Zweitwohnsitz genutzt werden. Sie gehören zu einem kollektiven Ganzen, und der Zugang muss für alle Mitglieder möglich sein. Es ist erlaubt, Blumen auf dem Platz zu pflanzen, aber er darf nicht als Gemüsegarten genutzt werden und muss immer sauber gehalten werden.
Mitglieder müssen regelmäßig ihren Platz pflegen (Zweige und Hecken schneiden ...) mit Zustimmung des Verantwortlichen des Büros.
Abfälle müssen vom Mitglied an dem dafür vorgesehenen Platz unten auf dem Gelände entsorgt werden.

• Änderungen und Konstruktionen
Änderungen (und Konstruktionen) auf den Plätzen müssen mit der Natur in Einklang stehen. Alle Strukturen müssen abbaubar sein.
Jede zusätzliche Installation (Gartenhaus, Pergola, Terrasse ...) muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden, mit einer detaillierten Beschreibung, und darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand aufgestellt werden.
Der Vorstand wird mehrmals jährlich Kontrollen durchführen und hat das Recht, (vom Mitglied oder auf Kosten des Mitglieds) die beanstandete Installation zu entfernen oder zu zerstören.
Jede vom Vorstand genehmigte Installation muss den Spezifikationen in Anhang 1 entsprechen.
Die Missachtung der Bauvorschriften kann zur endgültigen Entfernung vom Gelände führen.

• Parken von Fahrzeugen der Mitglieder
Unabhängig von der Jahreszeit müssen Fahrzeuge zwingend auf den Parkplätzen abgestellt werden.

Es gibt eine Ausnahme für Mitglieder mit einem Jahresplatz unter dem Pool. Die entsprechenden Plätze sind die Plätze "Hérisson" und "Mésange". Im Falle eines echten Bedarfs und nach Zustimmung des Vorstands darf das Parken nur auf dem zugewiesenen Platz erfolgen.

• Fotos, Videos
Es ist strikt verboten, ohne vorherige Zustimmung Fotos oder Videos von Personen außerhalb der eigenen Familie auf dem Gelände zu machen.
Jede Aufnahme, die heimlich oder ohne Zustimmung gemacht wird, führt zur sofortigen Entfernung. Eine Beschwerde wird bei der Polizei eingereicht, um den Film oder die Speicherkarte zu konfiszieren oder zu zerstören.
Aufnahmen, die vom Komitee mit Zustimmung der Betroffenen gemacht wurden, bleiben Eigentum des Vereins und dürfen niemals einem nicht-naturistischen Publikum präsentiert werden.

• Allgemeine Disziplin
Die Mitglieder müssen den Anweisungen und Vorschriften folgen, die durch Plakate oder Notizen mitgeteilt werden. Sie müssen die Regeln der Höflichkeit, Moral und Anstand im Geiste des Naturismus respektieren.
Es ist insbesondere verboten:
 Beleidigende, verleumderische oder schädliche Aussagen über andere Mitglieder zu machen,
 Betrunken zu sein,
 Handlungen vorzunehmen, die die öffentliche Ordnung oder Moral stören könnten,
 Unangebrachte, aufrührerische oder obszöne Inschriften anzubringen,
 Personen ohne Zustimmung des Vorstands in den Club zu lassen,
 Clubgegenstände oder Dokumente ohne Zustimmung des Vorstands mitzunehmen,
 Feuer zu entzünden oder an verbotenen Stellen zu rauchen (Artikel 7 der Ordnung),
 Unbefugte Petitionen oder Plakate einzuführen oder zu verbreiten,
 Sammelaktionen oder Abonnements ohne Zustimmung des Vorstands zu organisieren.

• Lagerraum für ungenutzte Geräte
Ausrüstung darf nur mit Zustimmung der Leitung auf dem Gelände gelagert werden und nur an dem dafür vorgesehenen Ort. Dieser Service ist kostenpflichtig.

• Anwendung der Hausordnung – Sanktionen
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Ordnung kann der Vorstand je nach Schwere oder Wiederholung der Verstöße folgende Sanktionen anwenden:
 Mundliche Verwarnung,
 Schriftliche Verwarnung,
 Vorübergehende oder endgültige Ausschließung (wie in Artikel 5 der Satzung angegeben),
 Antrag bei der FFN,
 Rechtliche Schritte.

Besondere Fälle, die eine sofortige Entfernung zur Folge haben können, sind unter anderem:
 Verschmähende oder schädliche Aussagen, die ein Mitglied des Vereins in Verruf bringen,
 Körperliche Angriffe auf ein Mitglied oder ein Vorstandsmitglied,
 Diebstahl oder Unterschlagung zu Lasten eines Mitglieds oder des Vereins,
 Vorsätzliche Beschädigung der Einrichtungen,
 Heimliche Aufnahmen von Mitgliedern,
 Verhalten, das rechtlich unakzeptabel und unmoralisch ist.

Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, diese Ordnung durchzusetzen.

• Anfragen und Beschwerden
Diese können direkt an ein Mitglied des Vorstands gerichtet werden, der sie dem Büro vorlegt, oder schriftlich an die Vereinsadresse. Alle eingereichten Fälle werden vom Büro geprüft und beantwortet.